Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen bei Buchungen in Eriksberg

Eriksberg Vilt & Natur AB verwendet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Visitas (früher: Schwedens Hotell- und Restaurantbetriebe) für Tagungen, Gruppenbuchungen und andere Veranstaltungen. Die Branche empfiehlt die Nutzung dieser Geschäftsbedingungen zu Ihrer sowie unserer Sicherheit. Untenstehende Bedingungen gelten falls nicht anders vereinbart. 

1. Definitionen

Es liegt eine Veranstaltung vor, wenn Räumlichkeiten mit oder ohne Übernachtung und/oder Verpflegung zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber ist eine – juristische oder physische –  Person, die für die Kosten der Veranstaltung aufkommen muss. Mit Lieferant ist die Anlage gemeint, welche die Veranstaltung liefert. Der Wert eines Auftrags ist der vereinbarte Preis für den kompletten Auftrag oder die Summe der bestellten Anzahl von Teilnehmern multipliziert mit dem vereinbarten Preis pro Teilnehmer pro Tag, inkl. dem Preis für gesondert bestellte Leistungen.

2. Auftrag

Eine Bestellung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Der Lieferant muss den Eingang einer Bestellung schriftlich bestätigen.

3. Sonderwünsche bei der Bestellung

Sollte der Auftraggeber Sonderwünsche in Bezug auf z.B. spezielle Ernährung, Haustiere usw. haben, muss dies umgehend bei Bestellung angegeben werden. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber spezielle Sicherheitsvorkehrungen verlangt. 

4. Wertgegenstände

Wenn der Auftraggeber gerne Eigentum von hohem Wert mitbringen und im Abstellraum, Gepäckraum oder Tresor des Lieferanten aufbewahren möchte, soll der Auftraggeber den Lieferanten hierüber informieren. Bei Diebstahl oder ähnlichem ist der Lieferant nur dann haftbar, wenn er durch schriftliche Bestätigung zuvor die Verantwortung hierfür übernommen hat. 

5. Stornierung

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung später als vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung muss der Auftraggeber dem Lieferanten einen bestimmten Prozentsatz des Auftragswertes erstatten. Der betreffende Prozentsatz muss in der Auftragsbestätigung des Lieferanten angegeben sein. Bei der Stornierung eines Teilauftrags muss die Erstattung sich auf diesen stornierten Teil beziehen. 

6. Bezahlung

Der Auftraggeber ist verantwortlich für sämtliche entsprechend dem Auftrag entstandene Kosten. Bleiben Teilnehmer einer bestellten Mahlzeit fern, führt dies nicht das Recht auf Preissenkung mit sich. Die Bezahlung muss entsprechend der Vereinbarung erfolgen. Wenn eine Bezahlung per Rechnung vereinbart wird, muss der Auftraggeber spätestens 10 Tage ab Rechnungsdatum die volle Summe begleichen. Sollte die Zahlungsfrist überschritten werden, hat der Lieferant das Recht, Verzugszinsen ab dem Fälligkeitstag mit geltendem Referenzzinssatz mit Zuschlag von acht Prozenteinheiten zu erheben. Für die Rechnungsstellung wird eine Rechnungsgebühr erhoben.

7. Anzahlung

Eine Anzahlung von 50 Prozent des bestätigten Betrags muss beglichen werden, wenn die Auftragserteilung weniger als drei Monate vor der Veranstaltung erfolgt. Wenn die Buchung mehr als drei Monate vor der Veranstaltung erfolgt, muss eine Teilanzahlung von 25 Prozent direkt bei der Buchung sowie eine Teilanzahlung von 25 Prozent drei Monate vor der Veranstaltung geleistet werden. Die Anzahlung wird binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Rechnungen über den Anzahlungsbetrag werden umgehend nach der Buchungsbestätigung sowie drei Monate vor der Veranstaltung gesendet, wenn die Buchung mehr als drei Monate vor der Veranstaltung erfolgt ist. Wird die Anzahlung nicht geleistet, ist der Auftrag für den Lieferanten nicht bindend.

8. Preisänderungen vorbehalten

a) Wenn sich der Lieferant Preiserhöhungen vorbehalten will, muss er dies in seiner schriftlichen Bestellbestätigung deutlich angeben.
b) Der Lieferant muss den Auftraggeber im Falle eines Aufpreises umgehend informieren.

9. Höhere Gewalt

Streik, Lockout, Brandfall, Explosion, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, erhebliche Einschränkungen bei Lieferungen oder andere Umstände, die sich nicht im Einflussbereich des Lieferanten befinden, berechtigen den Lieferanten, den Vertrag ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz zu kündigen.

10. Haftung für Eigentum/Schadensfälle

Der Lieferant trägt keine strikte Verantwortung für Eigentum, das im Hotelzimmer oder in den Räumlichkeiten des Lieferanten aufbewahrt wird. Sollte es sich erweisen, dass der Lieferant oder ein Angestellter nachlässig oder unachtsam gehandelt hat oder auf eine andere Weise Schuld daran trägt, dass das Eigentum verschwunden oder beschädigt wurde, haftet der Lieferant für den verschwundenen/beschädigten Gegenstand. Der Lieferant ist außerdem verantwortlich für Eigentum, das in einem der verschlossenen Lagerbereiche aufbewahrt wird, falls das Eigentum von besonders hohem Wert ist (siehe unter Punkt 4). Der Auftraggeber ist seinerseits für Schäden verantwortlich, die er selbst oder einer der Teilnehmer dem Lieferanten durch Vernachlässigung verursacht hat.

11. Unstimmigkeiten

Um Unstimmigkeiten oder Unklarheiten bei Tagungen und anderen Veranstaltungen zu beseitigen, steht Visitas beiden Parteien verantwortungsvoll sowie kostenfrei zur Verfügung. Visitas hat sich verpflichtet, dem Beschluss der Verantwortlichen zu folgen.

12. Buchung über einen Vermittler

Wenn die Buchung und Zahlung über einen Buchungsvermittler erfolgt, muss diese Gesellschaft unverzüglich das Geld des Lieferanten auf einem separaten Konto zurückstellen, bis die Bezahlung an den Lieferanten erfolgt. Dieses Unternehmen sollte für das Geld, das es für die Rechnung des Lieferanten erhalten hat, dem Lieferanten gegenüber auch rechenschaftspflichtig sein.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter der Voraussetzung, dass die Parteien den angehängten Auftrag bestätigt haben oder auf eine andere Weise übereingekommen sind, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sollen.

Gültig ab dem 2014-11-01

 
 
 
 
 
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GDPR (Datenschutz-Grundverordnung)

Erhebung personenbezogener Daten

Erhebung personenbezogener Daten:
Vor dem Hintergrund der neuen EU-Datenschutzverordnung GDPR, die am 25. Mai 2018 in Kraft trat, erfahren Sie im untenstehenden PDF-Dokument Datenschutz (Integritetspolicy), wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen. Bei Fragen zum Datenschutz oder der Behandlung Ihrer persönlichen Daten kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an gdpr@eriksberg.se.

Kameraüberwachung:
Informationen zur Kameraüberwachung in Eriksberg:

  • Kameraüberwachung: Eriksberg Vilt & Natur

  • Kontaktinformation: Telefon +46 (0) 454-56 43 00

  • Kontaktinformation des Datenschutzverantwortlichen: gdpr@eriksberg.se

  • Begründung der Kameraüberwachung: Zur Sicherheit von Personal und Gästen aufgrund eines gewissen Überfallrisikos. Am Zaun wiederum soll kontrolliert werden, dass niemand unbefugt in den Park gelangt oder der Zaun nicht offen steht und somit Tiere entlaufen könnten, etc. 

  • Durch die Datenschutzverordnung besitzt Eriksberg das Recht auf Kameraüberwachung 

  • Informationen werden in Eriksberg 10 Tage lang gespeichert.

  • Die aufgezeichnete Person kann beispielsweise einfordern, dass seine Daten gelöscht werden. Siehe PDF-Dokument unten, Recht auf Löschung (Rätt till radering).

  • Die aufgezeichnete Person kann bei der Datenschutzbehörde Klage einreichen, falls sie der Meinung ist, dass Eriksberg gegen Gesetze, Vorschriften oder Vereinbarungen verstößt. 

  • Eriksberg stützt sich hier auf den allgemeinen Interessensausgleich. Da wir mit Bargeld arbeiten, dient die Kameraüberwachung der Sicherheit von Personal und Gästen. Wir wollen vermeiden, dass sich Unbefugte Zugang zum umzäunten Grundstück verschaffen oder dass Tiere entlaufen. 

  • Die Daten gehen ausschließlich an Eriksberg.

  • Eriksberg wird nicht in Drittländer übertragen.

  • Eriksberg wird die Daten nicht zur automatisierten Entscheidungsfindung anwenden.

Bei Fragen zur Kameraüberwachung, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an gdpr@eriksberg.se.